Pflichtdokument mit Mehrwert: Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Energieausweis für Gebäude schnell und rechtssicher erhalten

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann benötigen Sie einen Energieausweis – das gesetzlich vorgeschriebene Dokument, das die energetische Qualität Ihres Gebäudes transparent macht. Doch der Energieausweis ist mehr als nur eine Pflichterfüllung: Er zeigt Ihnen Einsparpotenziale auf und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung und Neubau
  • Gültig für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Zwei Varianten: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Energieeffizienzklassen von A+ bis H
  • Inklusive konkreter Modernisierungsempfehlungen

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Energieausweis

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Welcher in Ihrem Fall zulässig oder verpflichtend ist, hängt vom Gebäude ab.

Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für neuere Gebäude (Bauantrag ab 01.11.1977), sofern sie mindestens dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten älteren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 gebaut wurden. Auch bei Neubauten und umfassend modernisierten Gebäuden wird in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt.

Wir beraten Sie, welcher Ausweis in Ihrem Fall erforderlich ist – und erstellen ihn rechtssicher nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz


Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre. Er eignet sich besonders für Mehrfamilienhäuser und ist mit wenig Aufwand verbunden. Wir benötigen lediglich Ihre Heizkostenabrechnungen und erstellen daraus einen vollständig GEG-konformen Energieausweis.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Unsere Experten analysieren Bausubstanz, Dämmung und Heiztechnik vor Ort. Diese Variante liefert objektive Werte und ist bei vielen älteren Gebäuden vorgeschrieben.

 

Schritt für Schritt

So erhalten Sie einen Energieausweis

Schritt 1

Erstberatung und Auftragsklärung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme klären wir gemeinsam, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude geeignet oder vorgeschrieben ist. Sie erhalten eine transparente Preisauskunft und eine Checkliste der benötigten Unterlagen.

Schritt 2

Datenerfassung

Für den Verbrauchsausweis: Sie senden uns die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zu. Für den Bedarfsausweis: Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin zur Gebäudeaufnahme.

Schritt 3

Berechnung und Ausstellung

Unsere zertifizierten Experten erstellen Ihren Energieausweis nach GEG-Standard. Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert.

Schritt 4

Übergabe und Beratung

Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis innerhalb weniger Tage. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Ergebnisse und besprechen mögliche Modernisierungsmaßnahmen.

Steigern Sie jetzt den Wert Ihrer Immobili

Ein Energieausweis macht Ihre Immobilie nicht nur rechtssicher vermarktbar – er zeigt Ihnen auch konkrete Wege zur Wertsteigerung auf. Nutzen Sie unsere Expertise für bessere Energieeffizienz und niedrigere Heizkosten. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, welche Möglichkeiten in Ihrer Immobilie stecken.

Mann mittleren Alters mit Brille und grauen Haaren, der ein weißes Poloshirt trägt und freundlich in die Kamera lächelt.
Ihr Ansprechpartner
Wilfried Bosâk
Kontakt Büro

FAQ – häufige Fragen zum Energieausweis

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten. Auch bei Neubauten ist die Ausstellung Pflicht. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen errechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis des baulichen Zustands und der Anlagentechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für unsanierte Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 und bis zu vier Wohneinheiten. In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis gilt als objektiver, da er unabhängig vom Verhalten der Bewohner ist. Der Verbrauchsausweis kann durch sparsames oder intensives Heizverhalten verzerrt sein.

Der Energieausweis gibt den Energiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) an. Zusätzlich erfolgt eine Einordnung in eine Effizienzklasse (A+ bis H). Auch Angaben zur Heiztechnik und zum Baujahr sind enthalten.

Nein. Energieausweise beziehen sich stets auf das gesamte Gebäude. In gemischt genutzten Gebäuden (z. B. Wohn- und Gewerbeeinheiten) müssen die Nutzungsarten separat betrachtet werden.

Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Bei umfassenden Sanierungen kann eine frühere Neuausstellung sinnvoll sein.

Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, drohen Bußgelder bis zu 10.000 € (§ 108 GEG). Auch Abmahnungen durch Mitbewerber sind möglich.

Ja. Für Vermieter:innen gelten die Kosten als Werbungskosten. Für gewerblich genutzte Immobilien sind sie als Betriebsausgaben absetzbar. Eine Umlage auf Mieter ist nicht zulässig.

Ihr Experte für Energieausweise – Regional für Sie da

Unsere Leistungen bieten wir vor allem in Nordrhein-Westfalen an, mit Fokus auf folgende Orte und Regionen:

Paderborn, Brilon, Korbach, Bad Arolsen, Bad Wünnenberg, Warburg, Diemelstadt, Lichtenau, Kassel.

Dank unserer regionalen Vernetzung mit Handwerksbetrieben können wir schnell und zuverlässig beraten – ohne lange Wartezeiten auf Termine oder Rückfragen bei der Umsetzung.